Medizinische Kurznachrichten der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie
(Prof. Helmut Schatz, Bochum)

Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss für medizinische Themen.

Gluten in als ‚gluten-frei‘ bezeichneten Probiotika


Bochum, 4. Juni 2015:

Samantha Nazareth und ihr Team (1) untersuchten 22 der auf dem US-amerikanischen Markt am meisten verbreiteten Probiotika und fanden in mehr als der Hälfte der als „glutenfrei“ gekennzeichneten Produkte Proteine aus Weizen, Roggen oder Gerste. Bei einigen wurde der von der amerikanischen Behörde FDA und auch der in Deutschland festgelegte Höchstwert von 20 ppm überschritten.

Die Autoren verdauten je 30 mg der Probiotika-Proben mit Pepsin, Trypsin und Chymotrypsin, gefolgt von einer Flüssigkeitschromatographie-Massenspektometrie-Analyse und Quantifizierung der Marker-Peptide für Weizen, Gerste und Roggen. 53% der Proben enthielten Markerproteine und 13% mehr als 20 ppm Gluten. Die FDA fordert, dass nur Produkte als glutenfrei bezeichnet werden dürfen, die weniger als 20 ppm Gluten aufweisen. Sie dürfen Weizen, Roggen oder Gerste und keine davon abgeleiteten Produkte enthalten. Nicht sind jedoch von der FDA andere pflanzliche Produkte reguliert, obwohl etwa ein Viertel aller Menschen mit Zöliakie Nahrungsergänzungsmittel, meist Probiotika zu sich nehmen (2). Wenn auch ein Glutengehalt von weniger als 20 ppm wohl nicht zu einer völligen Zottenatrophie im Dünndarm führen dürfte, so erscheint es dennoch möglich, dass dadurch manche gastrointestinalen Symptome verschlimmert werden.

Kommentar

Etwa 0.5 bis 1% der Menschen leiden an einer Glutenunverträglichkeit, keinesfalls so viele wie heute vielfach geglaubt wird (siehe Kommentar von „Elfriede“ beim DGE-Blog über Orthorexie (3). Die Nahrungsmittelindustrie hat die Bezeichnung „glutenfrei“ aber als verkaufsfördernd breit aufgegriffen. Die Verbraucherzentrale Hessen führte im März 2011 einen Marktcheck durch und prüfte auf Grund einer Verbraucherbeschwerde 25 Lebensmittelangebote aus dem Internet aus 12 Internet-Shops mit der Werbung „glutenfrei“. Ergebnis: Alle als „glutenfrei“ beworbenen Produkte enthielten laut Zutatenliste das Getreideeiweiß (4). Diese irreführende Bezeichnung ist ein Verstoß gegen Vorschriften.

Bei den Probiotika stellt sich die Situation anders dar: Diese „boomen“ heute, weil viele Menschen glauben, damit für ihre Gesundheit etwas Gutes zu tun, auch Zöliakie-Betroffene. Deshalb sollte auch der Probiotika- Markt geregelt werden, was zur Zeit jedoch nicht der Fall ist (5).

Helmut Schatz

Literatur

(1) Samantha Nazareth et al., Digestive Disease Week (DDW) 2015.
Abstract 108. Presented May 16, 2015

(2) Samantha Nazareth et al., J. Clin. Gastroenterol., published online 8 September 2014

(3) Helmut Schatz: Orthorexie: Eine Art Essstörung, aber kein etablierter Krankheitsbegriff.
DGE-Blogbeitrag vom 11. Juli 2014

(4) Verbraucherzentrale Hessen: „Glutenfrei“ – irreführende Werbung für Lebensmittel im Internet birgt Gesundheitsrisiken. Verbaucherzentrale Hessen fordert schärfere Kennzeichnungsvorschriften und Kontrollen.
http://www.verbraucher.de/Glutenfrei-irrefuehrende-Werbung-fuer-Lebensmittel-im-Internet-birgt-Gesundheitsrisiken

(5) Jenifer Lightdale, in: Caroline Helwick: In probiotics, „gluten-free“ often a misnomer.
http://www.medscape/com/viewarticle/844815_print

Bitte kommentieren Sie diesen Beitrag !

Publiziert am von Prof. Helmut Schatz
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit verschlagwortet. Permalink.

Bitte kommentieren Sie diesen Beitrag!

- Kommentare sind auf 1000 Zeichen beschränkt. Bei Umgehen dieser Regelung durch mehrere aufeinanderfolgende Kommentare werden diese gelöscht.
- Wir schätzen eine wissenschaftlich-sachliche Diskussion.
- Bei erbetenen 'Fernberatungen' hat der Leser zu entscheiden, inwieweit er seine persönlichen Daten öffentlich bekanntgeben möchte (Datenschutz!)

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

 Verbleibende Zeichenanzahl

Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung der übermittelten Daten einverstanden. Details hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.