Medizinische Kurznachrichten der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie
(Prof. Helmut Schatz, Bochum)

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Ketoconazol – eine weitere, nichtoperative Behandlungsoption bei Cushing-Syndrom


Bochum, 23. März 2015:

Vor 1 Jahr wurde im Kommentar zum DGE-Blog über Metyrapon, welches seit Dezember 2014 in Deutschland verfügbar ist, auch über die positiven Ergebnisse einer Ketoconazol-Behandlung bei Cushing-Syndrom berichtet (1). Jetzt ist diese den Endokrinologen wohlbekannte Substanz auch in Deutschland wieder verfügbar. Sie wird von der Firma HRA, Sitz in Bochum vertrieben.

 

Pressemitteilung der Firma HRA:

Erweiterung der Therapieoptionen
Neu: Ketoconazole HRA™ zur Therapie des endogenen Cushing-Syndroms

Zulassungsstatus und Verfügbarkeit machten es in der Vergangenheit aufwendig, einige Medikamente für die Therapie des endogenen Cushing-Syndroms einzusetzen. In Deutschland hat sich diese Lage erfreulicherweise verbessert. So stehen in Deutschland erstmals Metyrapon (Metopiron®) und Ketoconazol (Ketoconazole HRA™) mit einer offiziellen Zulassung zur Therapie des endogenen Cushing-Syndroms zur Verfügung. [1, 2]

Medikamentöse Therapie beim Cushing-Syndrom (CS) kommt zum Einsatz: [3, 4]
• zur Überbrückung des Zeitraums bis zur Lokalisation des Tumors bei ektopem CS,
• präoperativ,
• postoperativ, wenn die Operation zu keiner vollständigen Remission geführt hat,
• für den Zeitraum bis zum Einsetzen der Effekte einer Radiotherapie,
• falls eine Operation nicht möglich ist oder der Patient keine Operation wünscht.

Am wirksamsten, zuverlässigsten und vom Einsatz her am weitesten verbreitet sind Steroidgenese-Inhibitoren. [4] Dabei ist Ketoconazol typischerweise die First-line-Option in der medikamentösen Therapie zur Behandlung der Hypercortisolämie beim Cushing-Syndrom. [5] Die aktuelle Zulassung der Wirkstoffe Metyrapon und Ketoconazol zur Therapie aller Unterformen des endogenen Cushing-Syndroms [1, 2] erlaubt eine patientenindividuellere Auswahl des Therapeutikums oder, bei Bedarf, auch eine Kombinationstherapie.

Für Ketoconazol-haltige Tabletten als Antimykotikum zur oralen Einnahme mit einer empfohlenen Dosierung von 200 mg/Tag waren im Oktober 2013 aufgrund des Risikos der Hepatotoxizität die Marktzulassungen suspendiert worden.

Das Präparat Ketoconazole HRA 200 mg hat 2014 eine Zulassung als Orphan Drug mit einer positiven Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses zur Behandlung des endogenen Cushing-Syndroms bei Patienten ab zwölf Jahren erhalten. Seit dem 15. März 2015 ist Ketoconazole HRA in Deutschland erhältlich.

[1] Aktuelle Fachinformation zu Metopiron®, Stand Juli 2014.
[2] Aktuelle Fachinformation zu Ketoconazole HRA™, Stand Januar 2015.
[3] Biller BMK et al. Journal of Clinical Endocrinology and Metabolism 2008; 93: 2454─2462.
[4] Dang CN, Trainer P. Arquivos brasileiros de endocrinologia e metabologia 2007; 51: 1339─1348.
[5] Morgan FH, Laufgraben M. Expert Rev Endocrinol Metab 2013; 8(2): 183─193.

 

Kommentar des Referenten

Trotz der hervorragenden Ergebnisse der Hypophysenchirurgie verbleibt ein kleiner Teil an Patienten, bei denen der Cortisolexzess durch den operativen Eingriff nicht dauerhaft beseitigt werden kann. Früher wurde auch beim zentralen Cushing-Syndrom die beidseitige Adrenalektomie durchgeführt, ein durchaus probates Verfahren; der Referent betreut  in seiner Praxis heute noch Patienten, die so vor über 3 Jahrzehnten behandelt wurden und die keinen Nelson-Tumor entwickelten. Das Repertoire der konservativen Therapiemöglichkeiten bei ungenügendem Erfolg des heute primär immer anzustrebenden hypophysären Eingriffs wird durch die beiden jetzt wieder verfügbaren Hemmstoffe der Steroidhormonsynthese  Metyrapon und Ketoconazol bereichert. Das Somatostatin-Analog Pasireotid, über das 2013 berichtet wurde (2), ist mittlerweile ebenfalls in Deutschland als Signifor® verfügbar. Mifepristone, als „Abtreibungspille“ bekannt geworden, wurde von der FDA 2012 zur Behandlung eines sonst therapierefraktären endogenen Cushing-Syndroms zugelassen (3).  Ob und wann das von Prof. Stalla und seinem Team in München experimentell geprüfte Silibinin, der Wirkstoff des  seit Jahrzehnten verwendeten Leber-Therapeutikums Legalon®,   bei Cushing-Patienten eingesetzt werden kann (4), bleibt abzuwarten.

Helmut Schatz

Literatur
(1) Helmut Schatz und Christof Schöfl: Metyrapon zur Therapie des Cushing-Syndroms.
DGE-Blogbeitrag vom 12. März 2014

(2) Helmut Schatz: Pasireotid zur Behandlung bei Morbus Cushing von der FDA zugelassen.
DGE-Blogbeitrag vom 2. Januar 2013

(3) Helmut Schatz: Mifepristone (RU486) von der FDA bei besonderen Fällen von Cushing-Syndrom zugelassen.
DGE-Blogbeitrag vom 6. März 2012

(4) Helmut Schatz: Silibinin, bekannt als Legalon® bei Lebervergiftungen: eine Therapieoption bei Morbus Cushing?
DGE-Blogbeitrag vom 13. Februar 2015

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Publiziert am von Prof. Helmut Schatz
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Eine Antwort auf Ketoconazol – eine weitere, nichtoperative Behandlungsoption bei Cushing-Syndrom

  1. Helmut Schatz sagt:

    Zur Anwendung von Ketoconazol wurde im März an die deutscheÄrzteschaft ein „ROTE HAND“ -Brief verschickt, der über das Hepatotoxizitätsrisiko von Ketoconazol informiert. Dieser betont insbesondere die Kontraindikation von Ketoconazol bei Patienten mit akuten oder chronischen Lebererkrankungen und/oder Leberenzymwerten, die bei Behandlungsbeginn um mehr als das 2-fache über der oberen Normgrenze liegen. Auch werden die vor und während einer Behandlung erforderlichen Leberfunktiuonsteste angegeben. Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen sind an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu melden, ebenso an die Pharmakovigilanz-Abteilung der Herstellerfirma HRA.

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