Medizinische Kurznachrichten der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie
(Prof. Helmut Schatz, Bochum)

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Das neue Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und das Krankenhausstrukturgesetz


Bochum, 7. September 2015:

Anfang Januar 2015 wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuß (G-BA) unter seinem Vorsitzenden Josef Hecken auf Basis des § 137a Abs. 1 SGB  V das  Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) gegründet. Es soll Anfang 2016 seinen Betrieb aufnehmen.  Auftrag des G-BA an das Institut ist die Erarbeitung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen wie Krankenhäusern und Praxen sowie Mitwirkung bei deren Umsetzung (1).

Der Stiftungsrat setzt sich aus zwei Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft, zwei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, einem der  Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und fünf des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen zusammen (2). Bisher sind die Räume für das Institut in Nähe des G-BA bereits gemietet und 50 Stellen besetzt worden. Als Institutsvorsitzenden hat man sich auf Dr. Christof Veit verständigt. Ob das Institut wie geplant Anfang des Jahres 2016 mit seiner Arbeit beginnen wird, bleibt abzuwarten. Noch gibt es keinen Stellvertretenden Leiter des IQTIG. Der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgeschlagene Prof. Dr. Edmund Neugebauer hatte keine Mehrheit gefunden und ein neuer Bewerber existiert noch nicht (3).

Unter anderem soll ein Klinikvergleich möglich werden. Die Daten werden vom bisher zuständigen AQUA-Institut gemeinsam mit der Software an das IQTIG transferiert werden. Die Verfahren zur Qualitätssicherung müssen nach den Worten von Dr. Christof Veit „entschlackt“, also entbürokratisiert und methodisch verbessert werden.  Derzeit können Kliniken noch keine Exzellenz darstellen. Wie Dr. Veit sagte, dürfe dann “gute Qualität auch mehr Geld kosten“ (3), so  etwa, wenn durch Personaleinsatz von Therapeuten auch an Samstagen und Sonntagen die Liegezeiten verkürzt werden können. Ein Vergleich samt Rückmeldung an die Kliniken soll  stattfinden. Das IQTIG hat Kriterien für Zertifizierungen und Qualitätssiegel zu erarbeiten und der Allgemeinheit in verständlicher Form publik zu machen. Patienten werden die Informationen gewiß bei ihrer Wahl der ärztlichen Einrichtungen berücksichtigen. All das wird zu wenig liebsamen Diskussionen in und auch zwischen Kliniken und ärztlichen Institutionen führen. Landespolitiker sehen darin auch ein Instrument, Krankenhäuser mit wenig günstigen Beurteilungen leichter schließen zu können.

Manche Krankenhausschließung ist nach dem geplanten Krankenhausstrukturgesetz zu erwarten, das auf Initiative des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe im Bundeskabinett am 10. Juni 2015 beschlossen wurde (4). Proteste der Kliniken gegen das Gesetz sind zu erwarten. Am heutigen Montag, dem 7. September 2015 werden sich die Gesundheitspolitiker im Bundestag die Meinung von Experten zum Gesetzesentwurf anhören. Unter anderem sollen Krankenhäuser für die Behandlung ambulanter Notfälle, die direkt nach Hause gehen, mehr Geld bekommen. Die Anzahl dieser Patienten erhöht sich ständig, da heute viele niedergelassene Ärzte Patienten gleich aus ihrer Praxis in Krankenhäuser schicken. Die Geldsummen, welche die Kliniken für die oft aufwendige Diagnose und Behandlung bekämen, seien aber zu gering (5).

Es sind in nächster Zeit somit größere Änderungen in unserem Gesundheitssystem zu erwarten, die bei der in Deutschland bisher strengen Trennung von ambulanter und stationärer Patientenvervorgung von Vorteil sein dürften.

Helmut Schatz

Literatur

(1) Christof Veit: Herzlich Willkommen beim Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen! Gründung des IQTIG.
http://www.iqtig.org/index

(2) Pressemitteilung: IQTIG errichtet – Institutsleitung benannt.
http://www.iqtig.org/pressemitteilungen

(3) Univadis: Mit Demut zu mehr Qualität.
http://www.univadis.de/im_diskurs/179/Mit-Demut-zu-mehr-Qualitaet

(4) Newsfeed, Artikel, 10.6.2015: Krankenhausstrukturgesetz im Bundeskabinett beschlossen.
http://www.hermann-groehe.de/bundespolitik/krankenhausstrukturgesetz-im-bundeskabinett-beschlossen

(5) Philipp Neumann: Kliniken fordern mehr Geld für Notfälle.
Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Montag, 7. September 2015, WPL1

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Publiziert am von Prof. Helmut Schatz
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Eine Antwort auf Das neue Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und das Krankenhausstrukturgesetz

  1. Maja5 sagt:

    Irgendwie typisch: kein einziger Patientenvertreter.

    Damit ist die Glaubwürdigkeit des Gremiums für einen Patienten nicht vorhanden. Damit auch der Sinn des Instituts.

    Es wird immer wieder gerne vergessen, daß es hier um den Patienten geht. Die Empfehlungen sollen dem Patienten dienen. Die Gremiummitglieder, die ausnahmslos selbst privat versichert sind, sind grundsätzlich nicht in der Lage, die für den gesetzlich versicherten Patienten entscheidende Kriterien zu beurteilen. Daher kann, ohne Patientenvertretung, der Sinn des o.g. Instituts nicht erfühlt werden. Eine Farce.

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