Medizinische Kurznachrichten der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie
(Prof. Helmut Schatz, Bochum)

Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss für medizinische Themen.

Liberalisierung der Sterbehilfe in Deutschland. Bundesverfassungsgerichtshof erklärt § 217 für nichtig.


Bochum, am 26. Februar 2020:

Heute entschied der Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe über eine Klage des Patienten Helmut Feldmann aus Marl sowie von Ärzten und Sterbehelfern zum assistierten Suicid:  Der § 217 (s.u.) wurde für nichtig erklärt (1). Der Paragraph mit dem Verbot der Sterbehilfe habe das Menschenrecht auf selbstbestimmtes Sterben verletzt. Menschen haben vielmehr die Freiheit, sich selbst das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe von anderen Personen bzw. Institutionen in Anspruch zu nehmen (2). Sterbehilfe sei für alle Menschen jeden Alters zugänglich , nicht nur für (Schwer-) Kranke.

Nach  § 217 war seit 2015 die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ strafbar, nur Angehörige und Nahestehende blieben straffrei, die geschäftsmäßige (= „auf Wiederholung angelegte“) Sterbehilfe ist jetzt erlaubt ( juristisch zu unterscheiden von „gewerblicher“, auf Profit angelegter). Ein Anspruch auf Sterbehilfe  bestehe aber nicht. Unverändert ist auch kein Arzt verpflichtet, Sterbehilfe zu leisten (2).                                                                                                        

Kommentar

Am 14. Dezember 2014 hatte der damalige Präsident der Bundesärztekammer, Frank Montgomery im Namen aller 17 Landesärztekammer-Präsidenten erklärt, dass sowohl Tötung auf Verlangen (aktiver Suicid) als auch Beihilfe zum Selbstmord (assistierte Sterbehilfe) nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehöre (4). In der Schweiz (EXIT, Dignitas u.a.) und anderen Ländern bestehen schon lange Sterbehilfe-Organisationen, deren Hilfe auch von Ausländern, so von vielen Deutschen in Anspruch genommen wurde (3).

Assistierter Suicid ist nun auch in Deutschland straffrei (wie etwa das Bereitstellen von zum Tode führenden Substanzen, die der Sterbewillige dann sich selbst zuführt). Nicht aber gilt das für die aktive Sterbehilfe (z.B. durch Injektion einer zum Tode führenden Substanz durch eine andere Person). Das heutige Karlsruher Urteil beinhaltet keine absolute Liberalisierung der Sterbehilfe. Es verweist nämlich deren Regulierung an den Gesetzgeber, wie etwa  Vorschriften von Beratung, einzuhaltende Fristen, Dokumentationspflicht, regelmäßige Überprüfung von Sterbehilfe-Organisationen und andere.

Deutschland hat sich also in die länger werdende Reihe von Ländern eingereiht, in denen die assistierte Sterbehilfe erlaubt ist. Zur Zeit sind es hingegen nur wenigen Länder, wo eine aktive Sterbehilfe gesetzlich zulässig ist. Dies waren erstmals die Niederlande, gefolgt von  Belgien und Luxemburg sowie später Kanada. In diesem Land  kann jetzt sogar die Einwilligung zu einer aktiven Sterbehilfe  mit der Erklärung zur Organspende gekoppelt werden. Es bestanden sogar Überlegungen, schon vor dem Hirntod die Blutgerinnung eines Sterbe- und Spendewilligen zu hemmen, damit die Organe zur Transplantation bei der Entnahme besser erhalten seien. Ein Kommentator dazu schrieb (s.u.), das sei eine „neue Form des Kannibalismus“ (5).

============

Aus der sehr lebhaft und kontrovers geführten Diskussion zu den 3 DGE-Blogbeiträgen (3-5) sollen hier auszugsweise nur einige der vielen Kommentare wiedergegeben werden:

– Prof. Martin Reincke, München: Ich persönlich sehe in der Selbstbestimmung des Einzelnen ein sehr hohes Gut, und der in der Sterbehilfe-Debatte ausgetragene Diskurs zwischen Autonomie des Individuums (vorgetragen von den Befürwortern der Sterbehilfe) versus kompromissloser Lebensbejahung (bei den Gegnern) ist meines Erachtens noch nicht ausreichend ausdiskutiert. Es wird bisher auch zu wenig berücksichtigt, dass der assistierte Suizid, wenn er einem genuinen Patientenwunsch auf der Basis einer unheilbaren Erkrankung entstammt, nicht mit Freitod aus anderen Gründen, z.B. einem Suizid aus persönlicher Verzweiflung, gleichgesetzt werden kann. Das Thema wird unsere Gesellschaft noch längere Zeit beschäftigen. (Zu Lit.3)

– Prof. Klaus-Werner Wenzel, Berlin: Vielen Dank,  dass Sie dieses tabuisierte Thema informativ dargestellt haben. (Zu Lit.3)

– Der als Papstkritiker bekannte katholische Priester Hans Küng, der an Morbus Parkinson leidet und wegen einer Maculadegeneration kaum mehr sehen kann, hat in verschiedenen Medien bekanntgegeben, dass er Mitglied in einem Schweizer Sterbehilfeverein sei. „Ich habe nicht die Absicht, mich gleich zu verabschieden. Aber ich möchte bereit sein, das jederzeit zu tun“. (3)

– Die Senioren-Union warnte: „Sterbehilfe soll nicht zu einer ärztlichen Abrechnungsziffer“ gemacht werden. (Zu Lit. 3)

– Es mangelt an Palliativstationen und Hospizen. Aus Erfahrung durch den oftmaligen Besuch in solchen Einrichtungen kann ich sagen, dass bei entsprechender „Symtombehandlung“ niemand nach einer Medikation verlangt, die zum Tod führt. In solchen Einrichtungen kann das Lebensende in einer angenehmen Atmosphäre, wo die letzten Wünsche, soweit es möglich ist, erfüllt werden (Besuch von Angehörigen, Hund usw.) in Würde sterben. (Zu Lit.3)

– Eckhart von Hirschhausen: Mich hat beeindruckt, dass im Hospiz gegen die Erwartung keine durchgehende Grabesstimmung herrschte, sondern es viele herzliche und auch leichte Momente gab, die wir erleben und einfangen konnten (in einer Fernsehsendung 2019, für die er  zwei Tage in einem Hospiz verbracht hatte).

– Prof. Hubert Markl (verstorbener Präsident der  Max-Planck-Gesellschaft): „Nur wer sich nicht als freier, selbstentscheidungsberechtigter Staatsbürger, sondern als lebens- und bis zum Ende tributpflichtiges Staatseigentum begreift, kann akzeptieren, dass eine Mehrheit sich anmaßt, diese persönlichste aller Lebensentscheidungen staatlich zustimmungspflichtig zu machen. Ich jedenfalls bekunde offen meinen Respekt vor dem niederländischen Parlament, das den hohen Wert der Freiheit des Menschen, über sich selbst zu entscheiden, recht eigentlich also seine Menschenwürde, trotz aller Anfeindungen, mutig anerkannt hat.“ (Zu Lit.4)

– Prof. Klaus Ehrenberger, Wien: Mord und Selbstmord hat es immer schon in der Menschheitsgeschichte gegeben. Sterbehilfe ist eine neue Form des Selbstmordes, den man nicht selbst begeht, sondern ausführen lässt mit nicht zu vernachlässigenden Verantwortungsproblemen. Völlig neu ist mir die präsuicidale Vorbereitung, um nach dem Todeseintritt gesündere Organe entnehmen zu können: Da entwickelt sich unter den strengen Augen von Ethikkommissionen eine neue Form von Kannibalismus. (Zu Lit.5)

– In den Niederlanden diskutiert man über eine gesetzliche Regelung für einen Tod auf Verlangen durch aktive Sterbehilfe „nach erfülltem Leben“, also sich auch ohne Erkrankung  töten zu lassen. Im schweizerischen Rundfunk hieß es dazu  im Januar 2018: „Die Niederlande rütteln damit am letzten Tabu der Sterbehilfe“. (Zu Lit.5)

– Mittlerweile tragen viele Niederländer aus Angst vor einer nicht gewollten Tötung eine „Credo Card“ bei sich mit der Aufschrift „Maak mij niet dood, Doktor = Töte mich nicht, Doktor“ (Zu Lit. 3)

============

Bitte kommentieren Sie die Tatsache, dass der Mensch  sowohl in den Anfang  (Babys von drei  Eltern, Designer-Babies, siehe Lit. 6) als auch am  Ende des Lebens zunehmend eingreift. Schreiben Sie offen Ihre Meinung, gerne auch unter einem Spitznamen.

Helmut Schatz

Literatur

(1) Bundesverfassungsgericht, AZ.2 BvG 2347/15 u.a.

(2) Deutsche Presseagentur, Februar 2020

(3) Helmut Schatz: „Selbstmord-Tourismus“ in die Schweiz stark gestiegen.
DGE-Blogbeitrag vom 23. August 2014

(4) Helmut Schatz: „Das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand leisten“
DGE-Blogbeitrag vom 1. Januar 2015

(5) Helmut Schatz: Freiwillige Euthanasie und Organtransplantation.
DGE-Blogbeitrag vom 20. September 2018

(6) Helmut Schatz: Künstliche Befruchtung / Assistierte Reproduktion: Ein Überblick und ein Ausblick bis zu Tier-Mensch-Hybriden.
DGE-Blogbeitrag vom 7. Februar 2020

Publiziert am von Prof. Helmut Schatz
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Permalink.

15 Antworten auf Liberalisierung der Sterbehilfe in Deutschland. Bundesverfassungsgerichtshof erklärt § 217 für nichtig.

  1. Melanie Engbert sagt:

    Einen Eingriff des Menschen am Anfang des Lebens sehe ich nur gerechtfertigt und sogar wünschenswert, wenn festgestellt wird, daß das Kind mit geistigen oder/und körperlichen Schäden zur Welt kommt, die sowohl für das Kind als auch die Eltern schwer zu ertragen sind. Natürlich ist dies eine Definitionsfrage, die bei jeden Eltern unterschiedlich ausfallen wird; es sollten die Eltern bestimmen.
    Die Straffreiheit bei assistiertem Suicid sehe ich als Erfolg für die Selbstbestimmung. Was aber haben diejenigen davon, die körperlich und geistig nicht mehr in der Lage sind, ohne aktive Mithilfe ihren Suicid herbeizuführen. Diese Ungleichheit in der Behandlung z.B. Schwerkranker trifft ausgerechnet diejenigen, für die der Wunsch nach Suicid am dringlichsten ist. Deswegen bin ich der Meinung, daß die absolute Liberalisierung der Sterbehilfe ein notwendiger Schritt sein muß.

  2. Ugi sagt:

    Das Urteil des obersten Gerichtshofes zum Paragraphen 217, der Sterbehilfe, empfinde ich als Erleichterung für Menschen, deren Leben in großer Qual enden muss. Wenn man einem langsamen aber unausweichlichen Tod entgegen sehen muss, ist es eine Gnade, im selbstbestimmten Augenblick das Leben zu beenden. Das gilt für unheilbar Kranke, für Menschen, die einer totalen Demenz oder Abhängigkeit entgegen gehen .Es darf allerdings nicht für Menschen gelten,die sich in einer verzweifelten Lage befinden, aus der sie möglicherweise wieder befreit werden können. Ausserdem darf der Arzt nicht zur Beihilfe gezwungen werden, wenn er das mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann.Ich bin dankbar,dass die Richter dieses Urteil gefällt haben.

  3. Helmut Schatz sagt:

    Organe zur Transplantation in Mensch-Tier-Hybriden heranzüchten oder Organe „frischer“ halten durch Antikoagulation von Sterbewilligen noch vor deren (Hirn-)Tod, soll die Medizin diesen Weg weitergehen? Die Widerspruchslösung zur Organentnahme wäre gewiss der bessere Weg. Frage an Juristen: Erlaubt es die „Würde“ und die „Freiheit“ eines jeden Individuums, dies gesetzlich festzulegen ? In vielen Ländern wie etwa Spanien oder Österreich offenbar ja.

  4. Sabine sagt:

    Ich bin auch dankbar über dieses Urteil, denn Menschen, die sterben wollen, haben sich nicht leichtfertig dafür entschieden, und werden auch auf Alternativen hingewiesen. Ich arbeite selbst ehrenamtlich im Hospiz, und begleite Menschen in ihrer Sterbephase, mal friedlich schlafend, mal unruhig / gequält. Körperliche Schmerzen sollte und muß sicherlich niemand erleiden, wenn sich Ärzte rechtzeitig darum kümmern. Aber es gibt eben auch Menschen, die ihren Krebs nicht bis zur Endstufe erleben wollen, und dieses entwürdigend finden, sich Windeln zulassen, und ihre manchmal unangenehm riechenden Krebsgeschwüre täglich verbinden lassen mußten usw. Ich arbeite in der Krankenpflege und habe einiges gesehen, was mich erschaudern lies. Ich verstehe vollkommen, das jemand lieber durch Medikamente komplett diese Sterbephase verkürzen möchte. Jeder entscheidet für sich selbst. Und wenn jemand seit Jahren im Wachkoma liegt, sollten Angehörige den Willen des Patienten ebenfalls durchsetzen können.

  5. Christina sagt:

    Die Sache mit der Sterbehilfe gekoppelt mit Organspende ist mir auch neu. Meistens sind es ja krebskranke Patienten, von denen man sicherlich kein Organ haben will, aufgrund der Metastasengefahr. Andererseits wenn man eh sterben will, und gesunde Nieren hat, warum eigentlich nicht? So kann man ruhigen Gewissens auch noch was Gutes mit seinem Ableben tun! Es darf halt nicht bezahlt werden, so nach dem Motto: ich bekomme Deine Organe, dafür zahl ich Dir die Beerdigung… andererseits haben wir das in anderer Art und Weise schon: denn Menschen die sich für die Pathologie hergeben, damit Studenten an ihnen lernen, bekommen ihre Bestattung ebenfalls günstiger oder gar kostenlos. Man muß halt immer den rechtlichen Rahmen so konstruieren, das sich der Sterbewillige nicht genötigt fühlt, sondern dies aus freien Stücken entscheidet, mit genügend langer „Warte- und Bedenkzeit“ incl. psychotherapeutischer Betreuung und Einschätzung, daß kein akut depressives Krankheitsbild vorliegt.

  6. Frau Müller sagt:

    Ich bin etwas erschrocken über diese Überlegung, Sterbewilligen in Kanada auch gleich eine vorherige Blutverdünnung angedeihen zulassen, damit die Organe sich hinterher leichter reperfundieren (durchbluten) lassen. Das muß man erst mal sacken lassen. Andererseits erhöht das natürlich den Transplantationserfolg. Bei hirntoten Patienten, die sich zu Lebzeiten zur Organspende bereit erklärt haben, macht man aber im Grunde nichts anderes, nämlich organerhaltendes Management (Medikamente geben, die die Durchblutung jederzeit stabil halten und weglassen von Medikamenten, die schädigend wirken). Wenn ich dann vor meinen Tod noch ein wenig Heparin bekomme, sind die Risiken einer Blutung zwar da, aber ich werde ja eh in den nächsten Stunden in den OP gefahren, und sediert. Also warum nicht?
    Davon abgesehen würde die Widerspruchslösung auch die Organkriminalität weltweit senken, denn in Mexiko ordern+bezahlen nicht nur reiche „Mexikaner“ ihre Organe… dafür werden Kinder/Erwachsene getötet!

  7. ugi sagt:

    Wenn ein Mensch wegen totaler Demenz nicht mehr entscheidungsfähig ist: ist der Vorsorgebevollmächte – oder der behandelnde Arzt – befugt, für den dementen oder schwerstkranken Patienten , der sich nicht nicht mehr äußern kann die Entscheidung über Sterbehilfe zu treffen?

  8. Dr.techn.Helmut Kiendl sagt:

    Im Gegensatz zur mehrheitlichen Einstellung der totalen Liberalisierung des Suicids
    kann ich diese Haltung nicht teilen.
    Für viele religiös festgelegte Menschen ist der Suicid gleichbedeutend mit Mord und damit untragbar.
    Wesentlich bedeutsamer erscheint mir die Tatsache, daß die Menschen in der Situation vor dieser schweren Entscheidung in der Regel weder in der psychischen noch körperlichen Verfassung sind, die richtige Entscheidung zu treffen. Deshalb kann nur der Arzt entscheiden, ob es sinnvoll ist „weiterzumachen“ oder das Weiterleben nicht mit allen Mitteln zu unterstützen. In letzterem Fall müßte man allerdings den Mediziner von der unbedingten Verpflichtung befreien, auf jeden Fall Leben zu erhalten.

  9. Anne sagt:

    Generell muß man hier die religiösen Argumente beiseite schieben, denn ein Gesetz ist vorrangig für den Menschen wichtig, egal an was er glaubt, oder eben nicht glaubt. Die Gesetze werden nicht aufgrund muslimischer oder christlicher Weltanschauungen geformt, sondern eher ethischer Parameter. Wenn ich bis zum 3. Monat mein Kind abtreiben darf, weil ich es nur als Zellklumpen ansehe, und mich nicht in der Lage fühle, ein Kind zu gebären / zu versorgen, oder meine Gesundheit gefährdet ist, warum soll ich im Falle einen Krebsendstadiums nicht auch mein Leben angenehmer beenden dürfen, als nur mit Nahrungsverzicht (verhungern), oder gar schlimmer: vor den Zug werfen (zum Leidwesen anderer!?)
    Im Falle eines Dementen/Koma-Pat. hoffe ich doch, das dieser eine Patientenverfügung hat, wo solche Situationen ebenfalls verfügt wurden. Ansonsten bleibt nur der Nahrungsverzicht.
    siehe auch:
    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/109662/Gekipptes-Sterbehilfeverbot-loest-heftige-Reaktionen-aus

  10. A. Y. sagt:

    Ich finde die Stellung der individuellen Freiheit vor das Recht auf Leben schrecklich und beängstigend. Meine Hoffnung ist, dass der Gesetzgeber die assistiere Sterbehilfe weiter generell verbietet und diese nur in kontrollierten Einrichtungen nach Zustimmung einer Ethikkomission erlaubt. Der Mensch hat das Recht, Unsinn zu verlangen aber keiner darf gezwungen werden , ihm dabei zu helfen.
    Ich persönlich werde jeden in eine Psychiatrie einweisen, der meint, aus Liebeskummer oder nach einer Beinamputation sterben zu müssen, weil sein Leben nicht mehr wert sei.
    Ich werde es aber immer wieder in Kauf nehmen, dass ein schwer kranker verstirbt, weil er starke Schmerzmittel zur Linderung seines Leidens braucht.
    Ein Pseudohumanismus, der zur Abschaffung des Menschen führt, verdient diesen Namen nicht..

  11. Pepi Wunderbar sagt:

    Dieses Urteil ist zu begrüssen und sollte auch in Österreich umgesetzt werden, der Mensch hat das Recht über sein Dasein oder seinen Abgang in aussichtslosen Fällen zu entscheiden und soll von keiner „moralisierenden irdischen Instanz“ zu irgend etwas gezwungen werden. Jedoch hat dies in einem kontrollierten Rahmen zu erfolgen und soll kein Freibrief für unüberlegte Handlungen sein. Menschen melden sich nicht zum Spass bei Dignitas oder dgl in der Schweiz an, sondern wägen vorher Pros und Contras ab. Zuletzt verkündete in einem Interview (Trend) sogar der größte Bautycoon Österreichs (dzt. 75 J.) so vorgehen zu wollen.
    Niemand will und soll in aussichtslosen medizinischen Fällen hilflos dahinsiechen müssen.

  12. Univ.-Prof. (emer.) Dr. Klaus Ehrenberger, Wien sagt:

    „Mens sana in corpore sano“ gilt mehr denn je. Missgebildet erscheinende Embryonen werden abgetrieben, gebrechlichen und alten Menschen wird die aktive Sterbehilfe empfohlen. Wie sagte es der hellsichtige Dostojewksi: „Wenn Gott tot ist, ist alles erlaubt“ und das Gebot „Ehre Vater und Mutter, dass es Dir wohlergehe auf Erden“ wird Nützlichkeitsüberlegungen geopfert.

  13. ISA sagt:

    Natürlich hat es auch in der Schweiz auch Zeitungsartikel zum neuen Entscheid des Deutschen Bundesverfassungsgerichts gegeben. Persönlich begrüße ich, dass Menschen heute auch über ihren Tod entscheiden können. Die Realität ist auch mehr und mehr so, dass die Menschen auf das Leben Einfluss haben wollen, sei es in Bezug auf das Geschlecht des Kindes oder auch etwa auf die Augen…. Natürlich kann man sich fragen, wie weit das gehen soll. Aber es ist ja nicht logisch, dass wir alles tun um das Leben zu fördern (mit IVF !) und gleichzeitig den Menschen verbieten, dass sie diese Erde verlassen können wenn und wann sie wollen.

  14. Monika Reiter sagt:

    Die Diskussion über das gewollte oder ungewollte Leben und Sterben wird von gesunden Menschen geführt. Beginn und Ende des Lebens sind nicht durch emotional aufgeschaukelte Meinungen gesetzlich festzulegen. Zum Problem in unserer Wohlstands- und Leistungsgesellschaft ist der Körperkult – jung und schön – geworden. Für Gesunde ist das Hinschauen und sich mit der Thematik des Lebensendes auseinanderzusetzen eine Herausforderung und es erklärt den Wunsch, dem Kranksein bzw. dem Leben mit besonderen Bedürfnissen ein rascheres Ende zu setzen. Dem Recht des selbstbestimmten Sterbens kann entgegnet werden, dass in einer Gesellschaft mit genügend Einrichtungen (Palliativstationen, Hospize) mit professionell ausgebildeten Berufsgruppen, wo Menschen mit entsprechender Symptombehandlung und wertschätzenden Umgang betreut werden,das Leben in Würde bis zum Ende gelebt werden kann. Somit müsste niemand mehr den Wunsch äußern, sein Leben vor der Zeit zu beenden.

  15. Anne sagt:

    Ich bin ganz ihrer Meinung, Frau Reiter. Ich arbeite selbst in der Hospizbegleitung und sehe leider auch Fälle, wo alte Menschen ungenügend mit Schmerzmitteln versorgt werden, weil der Hausarzt sich zu spät kümmert. Oder wo sterbende alte Menschen nochmal ins Krankenhaus gefahren werden, weil man den natürlich einsetzenden Sterbeprozeß übersieht, und einfach mal los therapiert. Solange unsere Politik zu wenig für die Hospiz/Palliativarbeit übrig hat, und es von Krankenkassen schlecht bezahlt wird, wird sich das Grundproblem nicht ändern. Knie-OP´s bringen hohe Erlöse, Sterbebegleitung und würdevolle Pflege mit genügend Personal, die alte Menschen nicht in einer 3 Liter-Windel versauern läßt, stattdessen angemessen mit Beschäftigungsangeboten und hochwertigem Essen versorgt… werden von der Politik unterbezahlt oder gleich privaten Trägern überlassen, um Aktionäre glücklich zu machen.
    Das ist alles politisch gesteuert, und nun nehmen Menschen ihr Schicksal selbst in die Hand.

Bitte kommentieren Sie diesen Beitrag!

- Kommentare sind auf 1000 Zeichen beschränkt. Bei Umgehen dieser Regelung durch mehrere aufeinanderfolgende Kommentare werden diese gelöscht.
- Wir schätzen eine wissenschaftlich-sachliche Diskussion.
- Bei erbetenen 'Fernberatungen' hat der Leser zu entscheiden, inwieweit er seine persönlichen Daten öffentlich bekanntgeben möchte (Datenschutz!)

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

 Verbleibende Zeichenanzahl

Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung der übermittelten Daten einverstanden. Details hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.