Medizinische Kurznachrichten der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie
(Prof. Helmut Schatz, Bochum)

Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss für medizinische Themen.

Prostata-spezifisches Antigen (PSA): Soll man screenen oder nicht?


Bochum, 17. November 2020:

Die Positionen zu PSA als Screening-Parameter bei symptomlosen Männern waren bis 2018 zwischen Europa und den USA unterschiedlich. Während in den USA ein PSA-Screening abgelehnt wurde, hielten die Urologen in Deutschland und Europa daran fest, basierend auf ihren Studien dazu. Die entscheidende Frage war: Nützt  PSA-Screening oder schadet es mehr? In den USA berücksichtigte man in erster Linie die vielen Schäden, wenn man das bei vielen älteren und alten Männern bis zu ihrem Tode symptomlose Prostatakarzinom nicht in Ruhe lässt, sondern „übertherapiert“, in Europa und Deutschland sah man hingegen, dass durch das PSA-Screening viele progrediente Verläufe mit Metastasierungen verhindert werden können. Im Jahre 2018 vollzogen die USA eine Kehrtwendung: Die US Preventive Services Task Force (USPSTF) stufte das PSA-Screening wieder als medizinisch sinnvoll ein. So sieht es auch die bis 2021 glültige S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) vom 1.4.2018 ( mit Änderungen vom 5.6.2019).

Das deutsche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) beschäftigte sich mit diesem Thema und veröffentlichte nach Ablauf der Frist für Stellungnahmen zum Vorbericht –  auch die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) äußerte sich dazu (1) – im Frühjahr 2020 den Abschlussbericht mit der Kernaussage:

„Das Prostatakarzinomscreening mittels PSA-Test schadet deutlich mehr Männern durch Überdiagnosen als es Männern nutzt. Daher wird zusammenfassend festgestellt, dass der Nutzen des Prostatakarzinomscreenings mittels PSA-Test den Schaden nicht aufwiegt“. (2).

Auf dem Urologenkongress 2020 im September in Leipzig betonte der DGU- und Kongress-Präsident Prof. Dr. Jens Rasweiler, Direktor der Klinik für Urologie und Kinderurologie in Heilbronn: „Der PSA-Test sollte in irgendeiner Form Bestandteil der normalen urologischen Vorsorge/Früherkennung werden und von den Kassen adäquat bezahlt werden“. Er fügte hinzu: „Schließlich ist das Prostatakarzinom der häufigste Krebs beim Mann.  Die DGU besteht weiterhin auf der Beibehaltung der PSA-Tests zum Screening auf Prostata-Karzinom“ (3).

Die deutschen Urologen warten nunmehr mit großem Interesse auf die noch im November 2020 anstehende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).  „Der risikoadaptierte Einsatz des PSA-Testes für die Früherkennung eines Prostatakrebses wird aber weiterhin bestehen bleiben, unabhängig von der Entscheidung des G-BA“, so Prof. Rasweiler.

Helmut Schatz

Literatur

(1) Deutsche Gesellschaft für Urologie: IQWIG-Vorbericht „Prostatakrebsscrfeening mittels PSA-Test“ – DGU reicht Stellungnahme ein.
urologenportal.de, 4.2.2020. Aktualisiert am 31. August 2020.
https://www.urologenportal.de/pressebereich/pressemeitteilungen/pre…

(2) IQWiG-Berichte – Nr. 905: Prostatakrebsscreening mittels PSA-Test. Abschlussbericht. Auftrag Version S19-01 Stand 1.1, 02.06.2020

(3) Ute Eppinger: Urologen-Kongress: DGU hält am PSA-Wert fest und stellt neues Weiterbildungs-Curriculum vor.
https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4909325

Publiziert am von Prof. Helmut Schatz
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit verschlagwortet. Permalink.

Eine Antwort auf Prostata-spezifisches Antigen (PSA): Soll man screenen oder nicht?

  1. Leviticus Bennett sagt:

    Das ist genau das, was ich zu zum Thema Prostatakrebs-Screenings gesucht habe. Ich werde es mit meinem Bruder besprechen, der auch viel über dieses Thema weiß. Mal sehen, ob er mir noch mehr Tipps geben kann!  

Bitte kommentieren Sie diesen Beitrag!

- Kommentare sind auf 1000 Zeichen beschränkt. Bei Umgehen dieser Regelung durch mehrere aufeinanderfolgende Kommentare werden diese gelöscht.
- Wir schätzen eine wissenschaftlich-sachliche Diskussion.
- Bei erbetenen 'Fernberatungen' hat der Leser zu entscheiden, inwieweit er seine persönlichen Daten öffentlich bekanntgeben möchte (Datenschutz!)

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

 Verbleibende Zeichenanzahl

Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung der übermittelten Daten einverstanden. Details hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.