Bochum, 18. September 2019:
Vor einigen Tagen erhielt ich einen Telefonanruf von einer Pharmafirma, die Präparate eines Hormons vertreibt, mit dem Anerbieten, mir „bei Patienten mit entsprechendem Hormonmangel behilflich zu sein“. Die Dame wollte mir „Informationen über die Produktpalette der Firma“ geben. Ich sagte ihr, dass ich als Endokrinologe diese Präparate natürlich kenne und auch breit einsetze. Ich sei freilich erstaunt, da ich über ihren Anruf weder vorab informiert worden sei noch um Auskunft über die Präparate gebeten hätte. Unter Hinweis auf das allgemeine Telefonwerbeverbot beendete ich das Gespräch.
In etwa einem halben Jahrhundert ärztlicher Tätigkeit habe ich so etwas noch nie erlebt. Ist unerbetene oder nicht vorangekündigte telefonische „Information“ (Werbung) für Medikamente zulässig? Meine Umfrage bei Juristen ergab, dass es wohl für Medikamente keine Ausnahme- bzw. Sonderregelung bei der Telefonwerbung gebe.
Welcher Arzt unter den Lesern hat schon je solche unerbetenen Telefonanrufe von einer Pharmafirma erhalten?
Juristen frage ich, sollten sie diesen Blogbeitrag lesen, ob ich von ihren Kollegen richtig informiert wurde, dass es für Telefonwerbung bei Medikamenten keine Sonder-/Ausnahme-Regelung vom Telefonwerbeverbot gibt.
Helmut Schatz
Das klingt ja kaum glaubhaft, dass eine (seriöse?) Pharmafirma Telefonwerbung betreibt. Habe es bisher noch nicht erlebt, würde dann auch wie Herr Schatz sofort auflegen. Eine Anzeige wäre mir wahrscheinlich zu zeitaufwendig.
Kürzlich erhielt ich auch etwas verwundert von einer Hormonfirma einen unerbeteben Anruf zur „Information“ über die Produkte mit den unterschiedlichen Darreichungsformen ihres Hormons.