Medizinische Kurznachrichten der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie
(Prof. Helmut Schatz, Bochum)

Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss für medizinische Themen.

Deutscher Bundestag debattiert als weltweit erstes Parlament über Verbot von Genitaloperationen bei Intersexualität


Bochum, 16. Mai 2013

Heute sollte im Deutschen Bundestag über 3 Anträge auf ein Verbot von Genitaloperationen bei Intersexualität beraten werden. Diese Debatte wurde abgesagt und auf morgen, 17. Mai 2013 verschoben. Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) hatte sich zu dem Thema Intersexualität bereits vor 1 Jahr am 14. März 2012 unter Bezug auf eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom Januar 2012 in einem Blog-Beitrag geäußert. Anlass war die Demonstration von Betroffenen vor dem Kongressgebäude beim Deutschen Endokrinologie- Kongress 2012 in Mannheim. Auch beim Hamburger Kongress im Jahr zuvor hatte eine solche Demonstration stattgefunden.

Aus dem DGE-Blog-Beitrag vom 14.3.2012, Tabelle 3

Medizinische Behandlung bei Intersexualität

Beratung nur in interdisziplinären Kompetenzzentren
Regelmäßige Betreuung in unabhängigen Betreuungsstellen
Irreversible Maßnahmen sind Eingriffe in das Recht körperlicher Unversehrtheit:
– Höchstpersönliche Entscheidung daher grundsätzlich nur von entscheidungsfähigen Betroffenen
– Sonst nur nach unabweisbaren Gründen für das Kindeswohl, z.B. konkrete schwerwiegende Gefahr (erhöhtes Tumorrisiko)
Entscheidung für die Unterlassung von Eingriffen: Gleich hohe Anforderungen
Familiengericht einschalten bei widersprüchlichen Auffassungen

Die DGE bringt hier die aktuelle Pressemitteilung der Menschenrechtsgruppe „Zwischengeschlecht.org“ allen seinen Mitgliedern und Interessierten zur Kenntnis:

Zwischengeschlecht.org
Menschenrechte auch für Zwitter!
P R E S S E M I T T E I L U N G

presse@zwischengeschlecht.info
+41 (0)76 398 06 50

Gestern Dienstag reichten in South Carolina die Eltern des mittlerweile 8-jährigen Inters*x-Kindes M.C. Klage ein u.a. gegen die Medical University of South Carolina und individuelle ÄrztInnen wegen Durchführung irreversibler und medizinisch nicht notwendiger Genitaloperationen. Dies ist nach dem „Zwitterprozess“ von Christiane Völling von 2007 und dem kommenden Prozess in Erlangen weltweit die 3. Klage gegen Inters*x-GenitalverstümmlerInnen.
Morgen Donnerstag debattiert der Deutsche Bundestag in seiner 240. Sitzung als weltweit erstes Parlament in erster Beratung über 3 Anträge, die ein explizites Verbot von Inters*x-Genitalverstümmelungen fordern sowie eine umfassende Aufarbeitung der menschenrechtswidrigen aktuellen Praxis (TOP 19 a-c).

–> Ausführliche Informationen + Quellen via Weblog Zwischengeschlecht.info

Die Eltern Mark und Pam Crawford reichten die Klage im Namen von M.C. am 14. Mai 2013 nach über 2-jähriger Vorbereitung ein.

Das von den VerstümmlerInnen als „echter Hermaphrodit“ klassifizierte Kind M.C. war im Alter von 16 Monaten sog. „feminisierenden Genitalkorrekturen“ unterworfen worden, während es sich in staatlicher Pflegeunterbringung befand. Dabei wurde wie üblich gesundes Genitalgewebe ohne medizinische Notwendigkeit weggeschnitten und in den Mülleimer geworfen (Penisentfernung/“Klitorisverkleinerung“ plus Entfernung von Hodengewebe). M.C. lebt inzwischen als Knabe.

Die Klage auf Verstoß gegen die US-Verfassung sowie auf Verletzung der medizinischen Berufspflicht wurde gleichzeitig auf Staates- und auf Bundesebene eingereicht.

Die Beklagten haben laut Klage gegen die „Due Process“-Klausel der US-Verfassung verstoßen, in dem sie M.C. „einer medizinisch nicht notwendigen Operation unterwarfen, die M.C.s Körper veränderte und und seine Fortpflanzungsfähigkeit dauerhaft verminderte ohne Mitteilung oder einer Anhörung um sicherzustellen, dass die Behandlung in M.C.s bestem Interesse war“.

Es sei nicht ordnungsgemäß über die erheblichen Risiken der Operation aufgeklärt worden oder über die Möglichkeit, darauf zu verzichten. Schlimmer noch, es sei „nicht einmal darüber aufgeklärt worden, dass der Eingriff medizinisch gar nicht notwendig war“. M.C. sei durch die Operation „möglicherweise sterilisiert worden und seine s*xuelle Empfindungsfähigkeit in hohem Maße vermindert, wenn nicht gar gänzlich zerstört worden“ .
M.C.s Mutter Pam Crawford: „Indem sie diese nicht notwendige Operation durchführten, sagten der Staat und die Ärzte M.C., so wie er auf die Welt kam, er sei nicht akzeptabel und liebenswert. Sie entstellten ihn, weil sie ihn nicht akzeptieren konnten, wie er war – nicht, weil er Operationen gebraucht hätte. M.C. ist ein liebreizendes, bezauberndes und widerstandsfähiges Kind. Wir werden nicht aufhören, bis wir Gerechtigkeit erlangen für unseren Sohn.“

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit „atypischen“ körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie „Menschenrechte auch für Zwitter!“.

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüße
n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
Mobile +41 (0) 76 398 06 50
presse@zwischengeschlecht.info
http://zwischengeschlecht.org
Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info

Der Beratung dieses äußert schwierigen, komplexen Themas durch die deutschen Volksvertreter sieht auch die deutsche Ärzteschaft mit größtem Interesse entgegen.

Helmut Schatz

Publiziert am von Prof. Helmut Schatz
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2 Antworten auf Deutscher Bundestag debattiert als weltweit erstes Parlament über Verbot von Genitaloperationen bei Intersexualität

  1. Helmut Schatz sagt:

    Ab 1. November 2013 wird es in Deutschland möglich sein, als erstem europäischen Land, bei uneindeutigem kindlichen Geschlecht im Geburtsregister die Geschlechtsangabe offen zu lassen. Später kann sie in männlich oder weiblich geändert werden. Darüber wurde auch im British Medical Journal berichtet (N. Stafford: BMJ online 22 Aug 2013). Damit wird indirekt einem Teil der Forderungen der Organisation „Zwischengeschlecht. org“ entsprochen.

    In anderen Kulturkreisen wie in Indien und Südostasien sind nach meinem Kenntnisstand in Dokumenten schon lange drei Geschlechtsangaben möglich, neben männlich und weiblich noch ein „drittes Geschlecht“. Dort gibt es die „Hijra“, die als Mitglieder des „dritten Gesdchlechts“ angesehen werden. Meist sind sie genetisch männlich, die oft kastriert sind, seltener intersexuell oder genetisch weiblich. Die Hijra bezeichnen sich selbst meist als weiblich oder „transgender“ und kleiden sich auch in der Regel weiblich.

  2. Max sagt:

    Auch in Australien kann seit kurzem – wie schon lange in Indien – im Paß ein „drittes Geschlecht“ eingetragen werden. In Pakistan ist eine derartige Angabe allgemein möglich, behördlicherseits wurde aber bisher noch keine offizielle Eintragung eines dritten Geschlechts in den Paß eingeräumt.

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