Ein kurzer Blick über den Tellerrand
Bochum, 17. Oktober 2025
Die Liste verbotener Vornamen ist in Deutschland lang. Diese elf Vornamen, die von den Standesämtern nicht genehmigt werden, gehören dazu:
- Satan
- Judas
- Junge
- Waldmeister
- Superman
- Verleihnix
- Pain
- Thanatos
- Atomfried
- Lord
- Gucci
Verständlich, dass Filmfans ihr Kind gerne „Superman“ nennen würden, steht der legendäre Superheld doch für Stärke und übernatürliche Fähigkeiten. Da der fiktive Comic-Charakter aber wie Gucci auch als Markenname gilt, ist er als Vorname nicht zulässig. Letztlich geht es natürlich ums Kindeswohl, weswegen auch Namen wie Satan, Judas, Thanatos oder Atomfried nicht zulässig sind.
Die Liste der in Deutschland verbotenen Vornamen ist noch länger, die oben angeführten elf Namen stehen an der Spitze. Problematisch ist auch ein Wunschname Adolf.
Helmut Schatz
Obwohl es keine Gesetzesvorgaben zu verbotenen Namen gibt, haben sich Richtlinien zur Namensgebung als Gewohnheitsrecht herauskristallisiert. Daran orientieren sich auch die Standesbeamten oder Gerichte: Ein Vorname sollte eindeutig als ein solcher erkennbar sein.
Vornamen dürfen nicht entwürdigend, lächerlich oder abwertend sein.
Adelstitel und akademische Titel gelten nicht als Vornamen.
Krankheiten oder medizinische Begriffe werden ebenfalls als ungeeignet angesehen.
Außerdem nicht vornamentauglich sind: Markennamen, Ortsnamen und negativ besetzte Begriffe.
Aber: keine Regeln ohne Ausnahmen. So wurden Chanel oder Solarfried als Vornamen zugelassen, obwohl sie eigentlich gegen die Richtlinien verstoßen. Es handelt sich also immer auch um eine Ermessensentscheidung, welche Namens-Kreation als möglicherweise Kindeswohl gefährdend angesehen wird. Es ist also durchaus möglich, einzigartige und lustige Namen zu vergeben – wenn man das denn möchte. Ein Sonderfall ist z
Der Vorname Adolf ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, aber seine Zulassung hängt vom Einzelfall ab, da er aufgrund der historischen Belastung durch Adolf Hitler abgelehnt werden kann. Das Standesamt kann die Namensgebung verweigern, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, was bei eindeutigen rechtsextremistischen Anspielungen der Fall sein könnte. Wenn es einen legitimen Grund gibt, wie eine familiäre Tradition, kann der Name jedoch genehmigt werden.