Ein Blick an den Tellerrand
Bochum, 18. Mai 2024:
Ein Lancet-Editorial lautet am 4. Mai 2024: Housing: an overlooked social determinat of health (1).
Die Bedeutung des Wohnens für die Gesundheit ist wohl allgemein bekannt. Dies zeigte sich deutlich an den vielen Tuberkulosekranken in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts in London mit seiner in den engen Wohnungen durch Ruß und Staub stickigen und feuchten Luft; wegen der durch die Dauernebel decke zu geringen Sonnenbestrahlung erkrankten in London auch viele Kinder an Rachitis. Diese Situation wurde bereits im Jahre 1922 im Lancet angesprochen. Heute zählt Zugang zu angemessenem Wohnen zu den internationalen fundamentalen Menschenrechten.
In der Lancet-Publikation wir gefragt, warum man weltweit mehr als 1 Milliarde Menschen in ungesunden krankmachenden Wohnverhältnissen belässt. Die US-Statistics Division nimmt an, dass sich diese Zahl von gefährdeten Personen von 2022 bis 2050 verdreifachen wird. In einer systematischen Untersuchung wurden die vielen „ungesunden“ Bedingungen, analysiert, beginnend mit Sanierungsbedürftigkeit, schlechten hygienischen Bedingungen, Feuchtigkeit, stickiger und verunreinigter Luft, Verschmutzung, extremen Temperaturschwankungen etc. und deren Einfluß auf Erkrankungen von Atemwegen, Herzkreislaufsystem, Krebs, psychischen Schäden u.a.. Diese Faktoren seien in etwa 1 von 5 Todesfällen zwischen 1991 und 2020 beteiligt gewesen.
Der UN-Fachausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat zentrale Dokumente zur Auslegung des Rechts auf Wohnen herausgegeben. Wie sieht es in Deutschland aus? Das Grundgesetz kennt kein explizites Recht auf Wohnen, im Unterschied zu vielen anderen Ländern wie etwa Belgien, Portugal u.a.. Artikel 13 des Grundgesetzes lautet nur: „Jeder Mensch kann sein Leben und seine Wohnung frei gestalten“. In einigen Bundesländern existieren lokale Regelungen.
Kommentar
Das Menschenrecht auf angemessenes Wohnen ist Teil des Rechts auf einen entsprechenden Lebensstandard, wie es in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft ist. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (2) spezifiziert dies: „Das Recht auf Wohnen beinhaltet mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben. Der Wohnraum muss laut dem UN-Sozialpakt angemessen sein. Ob er angemessen ist, wird an sieben Kriterien beurteilt: 1. gesetzlicher Schutz der Unterkunft (zum Beispiel durch einen Mietvertrag), 2. Verfügbarkeit von Diensten (unter anderem Trinkwasser, Energie zum Kochen, Heizen und Beleuchten), 3. Bezahlbarkeit des Wohnraums, 4. Bewohnbarkeit der Räume (unter anderem Schutz vor Kälte, Hitze, Regen, Wind),5. diskriminierungsfreier Zugang zu Wohnraum, 6. geeigneter Standort (zum Beispiel Nähe zu Gesundheitsdiensten, Schulen usw.) und 7. kulturelle Angemessenheit (zum Beispiel bestimmte Baumaterialien oder Raumaufteilungen)“.
Oben: Rocinha Favela, oberhalb von Rio de Janeiro 2022 (aus Lit.1)
Unten: Karl-Marx- Hof in Wien-Heiligenstadt, erbaut in der Zwischenkriegszeit. (Foto des Referenten H.S., der auf dem Weg zu seiner Wiener Klinik von der Wohnung in der Heiligenstädter Eroicagasse jahrelang an diesem auch architektonisch höchst eindrucksvollen Bau vorbeifuhr)
Sozialer Wohnungsbau
So wird der (staatlich) geförderte Bau von Wohnungen für soziale Gruppen bezeichnet, die ihren Wohnbedarf auf dem freien Markt nicht decken können. In Deutschlang war die Fuggerei in Augsburg der erste soziale Wohnungsbau. Im 19. Jhdt kamen die Zechensiedlungen dazu, wie z. B. bei uns im Ruhrgebiet. Aus ganz Europa als beispielhaft besucht und studiert waren die in der Zwischenkriegszeit errichteten Wiener Gemeindebauten für diejenigen, die sich keine angemessene Wohnung leisten konnten (wie etwa der Karl-Marx-Hof, siehe Abb.). In deutschen Städten wurden nach 1920 ebenfalls viele Sozialbauten errichtet, auch, da insbesondere in Arbeitervierteln aus der Kaiserzeit Wohnungselend herrschte. Dies waren z.B. in Berlin die Hufeisensiedlung in Berlin- Britz und die Wohnstadt Carl Legien in Berlin-Penzlauer Berg.. In der NS-Zeit wurden keine solchen Großbauten erreichtet, erst wieder nach dem 2. Weltkrieg, so 1954 in Bremerhaven die Grünhöfe oder in Neumünster die Hans-Böckler-Siedlung.
Seit 1982 kam es in Deutschland zu einem Niedergang des sozialen Wohnbaus, auch mit bedingt durch die “Neue-Heimat-Affäre“, deren Vorstandsmitglieder sich bereichert hatten. Derzeit – im Jahre 2024 – stellt Deutschland 3.15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, bis 2027 soll die Förderung insgesamt 18 Milliarden Euro betragen.
Wie fast täglich in den Medien zu hören und zu sehen ist, ging wegen der gestiegenen Kosten und des hohen bürokratischen und zeitlichen Aufwandes bei Vorschriften, Planungen, Genehmigungsverfahren etc., oft ein ein Drittel der Gesamtkosten überschreitend, der allgemeine Wohnungsbau in Deutschland zurück, laut ifo-Institut werden 2024 nur 225.000 Wohnungen gebaut werden, das sind 45.000 weniger als 2023, bei einem politischen Ziel von 400.000.
Facit
Wie in Kommentaren zu dem Lancet-Artikel gefordert, sollten es auch die Gremien der Ärzteschaft und des öffentlichen Gesundheitswesens als eine ihrer Aufgaben ansehen, auf die Verfügbarkeit von Sozialwohnungen zu drängen, damit Erkrankungen vorgebeugt wird und die Gesundheit unsere Bevölkerung nicht Schaden nimmt.
Helmut Schatz
Literatur
(1) Editorial: Housing: an overlooked social determinant of health.
THE LANCET Published May 04, 2024. DOI: https://doi.org/10.1016/S1040-6736(24)00914-0
(2) Deutsches Institut für Menschenrechte: info@institut-fuer-menschenrechte.de
Interessanter und gut zusammengefasster Artikel, auch die Conclusio bzw Facit erscheint sehr vernüftig. In der Praxis ist es so, dass zumindest in Österreich die Ärztekammer über ihre Bundesländerorganisationen im Rahmen des Versorgungswerkes z.B. in Wien auch innerstädtische Luxusimmobilien mit Mietern wie Luis Vuitton oder den Grabenhof für ihre Ärzte als Pensionsvorsorge zu Höchstpreisen aufkaufen. Der angesprochene soziale Wohnbau (sofern für Investoren verfügbar und politisch gewollt) kann eine sinnvolle Ergänzung darstellen.
Der im Artikel erwähnte imposante Karl Marx Hof war sicher für die Zwischenkriegszeit richtungsweisend (helle Wohnungen mit adeäuaten Sanitäreinrichtungen, Div Sozialeinrichtungen, Grünflächen), steht aber mit ca 220.000 Wohnungen im Eigentum der Stadt Wien (Gemeindebau) und kommt für Privatinvestoren nicht in Frage.
Die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus soll in Nordrhein-Westfalen noch in diesem Jahr (i.e.2024) um
1 Milliarde auf 2.7 Milliarden Euro aufgestockt werden. Das hat laut dpa das NRW-Bauministerium – Frau Ministerin Ina Scharrenbach – auf Anfrage bestätigt (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 2. Juli 2024).
Am 1. August 2024 ist in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) zu lesen, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Pflicht zum Bau von Werkswohnungen fordert: Für Großbetriebe soll ein Bau von Mitarbeiterunterkünften vorgeschrieben werden, wenn diese sich in einer Region oder Stadt neu ansiedeln wollen. „Ein verpflichtender Neubau von Werkswohnungen zu günstigen Mietkonditionen für die Beschäftigten würde die Versorgungsituation vor Ort entlasten“, sagte das DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell.