Bochum, 5. Februar 2020:
Am 22. Januar 2020 votierte der französische Senat mit 160 : 116 Stimmen dafür, dass alleinstehende Frauen und Lesbierinnen (Lesben) in Zukunft künstlich befruchtet werden können (1). Dies wird in Frankreich als erste wichtige Sozialreform in der Amtszeit von Präsident Macron gewertet. Der Senat lehnte jedoch den Antrag ab, dass diese in-vitro-Fertilisationen (IVF) von den Krankenkassen bezahlt werden (2). In Frankreich ist nach der Gesetzeslage zur Zeit eine IVF nur für gegengeschlechtliche Paare möglich, wenn medizinische Gründe wie etwa Infertilität oder Risiko für eine Krankheitsübertragung oder Störung auf das Kind vorliegen.
Einer der französischen Senatoren der Sozialistischen Partei hatte in der Diskussion betont, dass homosexuellen Paaren das gleiche Recht zustehen müsse wie heterosexuellen, zumal in Frankreich vor sechs Jahren – trotz massiver Proteste- die Ehe von Homosexuellen genehmigt wurde. Solche in-vitro – Befruchtungen waren auch ein Postulat von LGBTQ (Lesbian Gay Bisexual Transsexual Qeer) – Gruppierungen.
Kommentar
In Deutschland ist Kinderwunschbehandlung gleichgeschlechtlicher lesbischer Paare mit Samenspende als Insemination oder je nach zusätzlichen Sterilitätsfaktoren mit in vitro Fertilisation in einigen Bundesländern wie etwa in Berlin erlaubt. Nur ein Teil der reproduktionsmedizinischen Zentren bietet diese Behandlung jedoch an. Gleiches gilt für die Behandlung alleinstehender Frauen. In München können alleinstehende Frauen durch intrauterine Sameninjektion (IUI) schwanger werden. Nach der Einführung des Samenspenderegistergesetzes ist die Rechtssicherheit deutlich verbessert. In anderen Ländern wie Spanien, Belgien oder Großbritannien ist die in vitro-Fertilisierung hingegen Frauen breit zugänglich. Großbritannien ist überhaupt ein Vorreiter in der Reproduktionstechnologie. Darüber soll im nächsten Blogbeitrag vom 7.2.2020 berichtet werden.
Helmut Schatz
Literatur
(1) Reuters Health Information © 2020
(2) Elizabeth Pineau: French Senate Approves Bill Allowing IVF for Single Women, Lesbian.
https://www.medscape.com/viewarticle/924144_print
Eine Leserin mailt mich an, bittet aber nicht genannt zu werden. Sie schreibt: „Dass eine in-vitro – Fertilisation bei lesbischen Paaren von der Krankenkasse nicht bezahlt werden soll, widerspricht doch dem Gleichheitsgrundsatz.